Schadensersatz im Überblick
Im Arbeitsverhältnis entsteht oft Unsicherheit darüber, wann und wie Schadensersatz gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden kann. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Schadensersatzansprüche für Arbeitnehmer.

FAQ
Wir beantworten ihnen die zentralen rechtsfragen zu Abfindungen
- Grundsätzlich haften Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit .
- Für einfache Fehler haftet der Arbeitnehmer in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen .
- Direkter Schaden: z. B. Beschädigung von Firmeneigentum.
- Indirekter Schaden: z. B. entgangener Gewinn des Arbeitgebers durch Fehler.
- Die Haftung ist oft vertraglich oder gesetzlich begrenzt .
- Arbeitnehmer mit leitender Funktion oder hoher Verantwortung können stärker haftbar gemacht werden, insbesondere bei grobem Fehlverhalten.
- Normale Angestellte haften in der Regel nur eingeschränkt.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung für Mitarbeiter abgeschlossen hat. Leitende Angestellte fallen oft auch unter eine sog. D&O-Versicherung. Lassen Sie dies genau prüfen. Im Haftungsfall sperren sich die Versicherungen oftmals mit dem Argument, dass der oder die leitende Angestellt nicht zum Anwendungsbereich der Versicherung gehört, insbesondere wenn die Schadenssumme höher ausfällt, bspw. im zweistelligen Millionenbereich haben wir das nicht nur einmal erlebt (und am Ende zugunsten des Mandanten abwenden können).
- In Deutschland dürfen Arbeitgeber nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Lohn einbehalten (§ 618 BGB).
- Eine pauschale Abtretung des gesamten Schadens an den Arbeitnehmer ist unzulässig.
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