Fachanwalt für Arbeitsrecht und Gründer der Kanzlei Hautumm. Er widmet sich seit vielen Jahren ausschließlich dem Arbeitsrecht. Sein Schwerpunkt sind Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlungen über Abfindungen. Vor Gründung der Kanzlei Hautumm hat er bei der international renommierten Kanzlei Taylor Wessing im Arbeitsrechts-Team gearbeitet, der Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht 2009 (Juve Award). Herr Rechtsanwalt Hautumm ist Arbeitsrechtsexperte der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung und kommentiert regelmäßig aktuelle arbeitsrechtliche Entscheidungen (siehe auch unter Aktuelles). Daneben hat er mehrere Publikationen in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften veröffentlicht. Über mehrere Jahre hielt Herr Hautumm Vorlesungen an der Munich Business School vor internationalem Publikum über das Deutsche Arbeitsrecht. Herr Hautumm ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Diese Erfahrungen ermöglichen Herrn Rechtsanwalt Hautumm Ihre arbeitsrechtlichen Probleme aus jeder Perspektive zu beleuchten, Ihnen die Taktik der Gegenseite zu verdeutlichen und gemeinsam mit Ihnen das beste Ergebnis zu erzielen. Jederzeit nehmen wir gerne – auch kurzfristig – Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren ein Gespräch zu einer Erstberatung. Wenn es um komplizierte Angelegenheiten außerhalb des Arbeitsrechts geht, arbeitet die Kanzlei Hautumm mit hochspezialisierten Rechtsanwälten des jeweiligen Fachgebiets zusammen.
Partnerin der Kanzlei Hautumm. Sie arbeitete zunächst bei der renommierten Wirtschaftskanzlei P + P Pöllath & Partners im Bereich Corporate / Corporate Litigation in München. Schwerpunkt Ihrer Arbeit im Gesellschaftsrecht war die laufende Beratung von Kapitalgesellschaften (insbesondere Aktiengesellschaften und GmbHs) sowie die Begleitung von (internationalen) Unternehmenskäufen. Außerdem verfügt Frau Dr. Kaßmann-Hautumm über eine ausgeprägte Expertise im Bereich der Vorstands- und Geschäftsführerhaftung. Sie verteidigte Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschäftsführer in großen Haftungsprozessen vor Gericht und außergerichtlich (z.B. Arcandor-Prozess). Ende 2013 wechselte Frau Dr. Kaßmann-Hautumm zu einem DAX-Konzern nach Düsseldorf. Dort war sie zuständig für die Vorstandsangelegenheiten des Konzerns und damit direkte Beraterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Zusätzlich betreute sie dort die vertragsrechtlichen Angelegenheiten für die Führungskräfte des gesamten Konzerns.
Heute berät sie Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie Führungskräfte bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sie hat zahlreiche Verhandlungssituationen aus Unternehmenssicht begleitet und kennt die internen Abläufe und Gepflogenheiten ausgesprochen gut. Zudem befasst sich Frau Dr. Kaßmann-Hautumm mit Haftungsklagen gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschäftsführern. Dabei geht es um die Abwehr, aber auch bereits um die Vermeidung von Schadensersatzklagen.
Neben unterschiedlichen fachlichen Veröffentlichungen ist Frau Dr. Kaßmann-Hautumm Autorin des Handwörterbuchs für Aufsichtsräte des Handelsblatt Fachmedien Verlags (Stichworte: Vorstandsverträge, Haftung des Aufsichtsrats, D&O-Versicherung, Deutscher Corporate Governance Kodex, etc.).
Frau Dr. Kaßmann-Hautumm ist Lehrbeauftragte der Hochschule Düsseldorf und lehrt dort das Wahlfach „Start-Up Gründung und Unternehmenskauf“.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und angestellter Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hautumm. Vor seiner Tätigkeit für die Kanzlei Hautumm arbeitete er bei einer ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei in Düsseldorf sowie mehrere Jahre bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei PWC Legal AG in der Praxisgruppe Arbeitsrecht. Herr Hülsmann verfügt über fundierte Erfahrung in der Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Dies ermöglicht es ihm, im Rahmen seiner Beratung die Perspektive der jeweiligen Gegenseite zu verstehen und die Beratung seiner Mandantschaft sowie die zu verfolgende Strategie bestmöglich hieran auszurichten. Herr Hülsmann berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer außergerichtlich zu allen Fragen des Arbeitsrechts und vertritt seine Mandanten in arbeitsgerichtlichen Prozessen.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
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