Wie viel Abfindung bekomme ich?
Wie berechnet man eine Abfindung?
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie herausfinden, wie hoch Ihre Abfindung bei einer Kündigung sein könnte.
So nutzen Sie den Abfindungsrechner richtig
Beschäftigungsjahre: Wir zählen die Zeit ab Ihrem Anstellungsdatum bis heute abgerundet auf Jahre.
Bruttomonatsgehalt: Falls Boni/Provisionen stark schwanken, nutzen Sie den Durchschnitt der letzten 12 Monate.
Faktor wählen:
- 0,25–0,5 konservativ (schwache Verhandlungsposition, geringe Fehlerlage)
- 0,5 „üblich“ als Ausgangswert in vielen Vergleichen
- 0,75–1,0+ bei starker Position (deutliche Fehler, besondere Schutzrechte, Prozessrisiko)
Ergebnis interpretieren: Der Wert dient als Startpunkt für Gespräche oder ein Erstgespräch mit uns – keine Garantie.
Was beeinflusst die Abfindung?
Kündigungsart & Verfahrensfehler
Betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt? Form-/Fristfehler, fehlende BR‑Anhörung oder Schwächen im Verfahren erhöhen Ihr Verhandlungspotenzial
Schutzstatus & Sozialauswahl
Besondere Schutzrechte (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, BR‑Amt) und Fehler in der Sozialauswahl sind starke Hebel für höhere Faktoren.
Markt- und Unternehmensfaktoren
Unternehmensgröße, Branche, Standort und vorhandene Regelungen (Tarif, Sozialplan) prägen „übliche“ Abfindungsfaktoren und Spielräume.
Strategie, Timing & Vertrag
Klage binnen 3 Wochen, saubere Beweissicherung, kluge Zielspanne und klar formulierte Verträge (Abgrenzung zu Entgelt) verbessern das Ergebnis.
FAQ
Fragen zum Abfindungsrechner
Mit der Faustformel: Faktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
Als Orientierung 0,5. Je nach Fallstärke können 0,25–1,0+ sinnvoll sein
Ein gesetzlicher Anspruch besteht in der Regel nicht; Abfindungen sind Verhandlungssache oder beruhen auf Sozialplan/gerichtlichem Vergleich.
Der Rechner zeigt einen Brutto‑Richtwert zur Verhandlungsgröße
Nein. Für die Netto‑Einordnung nutzen Sie bitte eine Steuerberechnung bzw. individuelle Beratung.
Echte Abfindungen sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig – Details müssen im Einzelfall geprüft werden.
Wichtig ist die 3‑Wochen‑Frist ab Zugang der Kündigung für eine Kündigungsschutzklage.
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Wir beraten Sie individuell und persönlich, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
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