Bonusansprüche verstehen
Nicht selten kommt es im Arbeitsverhältnis zu Streitigkeiten um Bonuszahlungen. Häufig ist unklar, wann ein Anspruch auf einen Bonus tatsächlich besteht oder ob der Arbeitgeber frei über die Auszahlung entscheiden kann. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Thema Bonusanspruch achten sollten und wie Sie Ihre Rechte effektiv sichern können.

FAQ
Wir beantworten ihnen die zentralen rechtsfragen zu Abfindungen
- Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur, wenn dieser vertraglich, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zugesichert ist.
- Ohne solche Regelungen kann ein Bonus freiwillig vom Arbeitgeber gewährt werden.
Ob Sie Anspruch auf den Bonus haben, hängt davon ab, ob die vereinbarten Ziele tatsächlich erreicht wurden und wie die Regelung im Arbeitsvertrag formuliert ist. Formulierungen wie „kann erhalten“ oder „ist möglich“ deuten darauf hin, dass der Bonus nicht garantiert , sondern im Ermessen des Arbeitgeber steht. Das ist widersprüchlich und damit unwirksam, wenn der Eindruck erweckt wird, dass bei Erreichen bestimmter Ziele ein Bonus ausgezahlt wird.
Ob Sie nach eigener Kündigung Anspruch auf einen Bonus haben, hängt von den vertraglichen Regelungen und der Erfüllung der Bonusbedingungen ab.
- Erfüllte Ziele: Wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarten Ziele bereits vor Ihrem Ausscheiden ganz oder anteilig erfüllt wurden, besteht grundsätzlich Anspruch auf Auszahlung – zumindest anteilig. Die Bonusauszahlung kann jedenfalls verweigert werden, weil das Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist. Dennoch geschieht genau dies in der Praxis regelmäßig.
- Vertragliche Ausschlüsse: Viele Arbeitgeber formulieren in Bonusregelungen, dass ein Anspruch nur besteht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Auszahlungstermin noch besteht. Eine solche Stichtagsregelung ist bei leistungsbezogenen Bonuszahlungen unwirksam.
- Aufhebungsvertrag oder Kündigung durch Arbeitgeber: Gleiches gilt auch bei Aufhebungsverträgen oder Arbeitgeberkündigungen – prüfen Sie die konkrete Formulierung im Vertrag. Wichtig ist hier, dass der Bonus klar geregelt wird, da man ansonsten ggf. auf einen bestehenden Anspruch verzichtet.
Die Auszahlung erfolgt meist nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums oder nach Erreichen bestimmter Ziele , z. B. Jahresende oder nach Abschluss eines Projekts.
- Ob Sie den Bonus erhalten, hängt davon ab, ob die Voraussetzungen vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfüllt wurden.
- Bei Aufhebungsverträgen oder Kündigungen sollten Sie prüfen, ob eine Bonusklausel oder Auszahlung geregelt ist.
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