Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet.

Dabei können individuelle Bedingungen wie Abfindungszahlungen, Freistellungen oder Zeugnisregelungen festgelegt werden.

Ein solcher Vertrag bietet beiden Seiten Flexibilität, birgt jedoch auch rechtliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

Mann unterschreibt Dokument

FAQ

Wir beantworten ihnen die zentralen rechtsfragen zum Aufhebungsvertrag

Welche Unterschiede gibt es zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung führen zwar beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten: 

1. Initiative 

  • Kündigung: Wird einseitig vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen. 
  • Aufhebungsvertrag: Wird einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. 

2. Fristen 

  • Kündigung: Unterliegt gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. 
  • Aufhebungsvertrag: Kann sofort oder zu einem vereinbarten Datum wirksam werden, unabhängig von gesetzlichen Fristen. 

3. Rechtliche Folgen 

  • Kündigung: Sie können ggf. Kündigungsschutzklage erheben, wenn Sie die Kündigung für rechtswidrig halten. 
  • Aufhebungsvertrag: Ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich. Eine nachträgliche Anfechtung ist nur in besonderen Fällen (z. B. Täuschung, Drohung) möglich. 

4. Arbeitslosengeld 

  • Kündigung: Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. 
  • Aufhebungsvertrag: Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn Sie dem Aufhebungsvertrag zugestimmt haben, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. 

5. Abfindung 

  • Kündigung: Eine Abfindung gibt es nur bei Sozialplänen oder freiwilligen Vereinbarungen. 
  • Aufhebungsvertrag: Abfindungen werden häufig direkt vereinbart, da der Arbeitnehmer im Gegenzug auf Kündigungsschutz verzichtet. 
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag?

Sowohl Aufhebungsvertrag als auch Abwicklungsvertrag regeln die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, unterscheiden sich jedoch in Zweck und Zeitpunkt: 

1. Aufhebungsvertrag: 

  • Wird vor oder unabhängig von einer Kündigung geschlossen. 
  • Beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt. 
  • Kann zusätzliche Regelungen enthalten, z. B. Abfindung, Freistellung oder Zeugnis
  • Hat häufig Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld (mögliche Sperrzeit). 

2. Abwicklungsvertrag: 

  • Wird nach einer Kündigung abgeschlossen, oft um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. 
  • Bestätigt die bereits erfolgte Kündigung und regelt konkret die Modalitäten der Beendigung, z.B. Resturlaub, Überstunden, Abfindung oder Rückgabe von Firmeneigentum. 
  • Dient der klaren rechtlichen Abwicklung und schafft Rechtssicherheit für beide Parteien. 

Kurz gesagt: 

  • Aufhebungsvertrag = einvernehmliche Vereinbarung zur Beendigung.
  • Abwicklungsvertrag = vertragliche Regelung nach einer Kündigung zur Klärung aller Modalitäten.


Führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Ja, ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie durch die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag selbst die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses verschuldet haben

Wichtige Punkte: 

  • Sperrzeit: In der Regel bis zu 12 Wochen, in denen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird, sie kann aber auch länger dauern. 
  • Wichtiger Grund: Vermeiden Sie die Sperrzeit, wenn Sie einen wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag nachweisen können (z. B. Mobbing, gesundheitliche Probleme, drohende Kündigung). 
  • Abfindung: Eine vereinbarte Abfindung beeinflusst die Sperrzeit nicht, kann aber die finanzielle Situation abfedern. 
  • Beratung: Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung rechtlich prüfen, um Nachteile zu vermeiden. Oftmals teilen Arbeitgeber mit, dass es keine Sperrzeit gebe, da der Aufhebungsvertrag „sperrzeitsicher“ formuliert und die Kündigungsfrist eingehalten sei. Das ist so nicht richtig. In dem Fall könnte der Arbeitgeber rein vorsorglich auch eine Regelung mit aufnehmen in den Vergleich, dass er für etwaige Schäden aufkommt, sollte die Agentur wider Erwarten doch eine Sperrzeit verhängen. Das wird dann jedoch oftmals verneint.
Kann ich einen bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrag widerrufen oder anfechten?

Ein einmal unterschriebener Aufhebungsvertrag ist grundsätzlich verbindlich. Ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen eine Anfechtung rechtlich möglich sein kann: 

Mögliche Gründe für eine Anfechtung: 

  • Täuschung oder Betrug: Wenn Ihnen wichtige Informationen verschwiegen wurden oder falsche Angaben gemacht wurden. 
  • Drohung oder Zwang: Wenn Sie unter Druck gesetzt oder unfair behandelt wurden. 
  • Irrtum: Wenn Sie bei der Unterzeichnung einem wesentlichen Irrtum über Inhalt oder Folgen des Vertrags unterlagen. 

Wichtige Hinweise: 

  • Die Frist zur Anfechtung ist sehr kurz – Sie sollten schnell handeln, sobald Sie einen Anfechtungsgrund erkennen. 
  • Ohne triftigen Anfechtungsgrund bleibt der Vertrag wirksam und kann nicht einseitig widerrufen werden. 
  • Lassen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat. 
Was muss unbedingt in meinem Aufhebungsvertrag stehen?

Ein Aufhebungsvertrag regelt die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses einvernehmlich. Aus Arbeitnehmersicht sollten mindestens die folgenden Punkte geklärt sein: 

1. Beendigungstermin: 

  • Das genaue Datum, an dem Ihr Arbeitsverhältnis endet. Zudem sollte – sofern zutreffend – der Hinweis enthalten sein, dass das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen endet, zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen Kündigung.

2. Abfindung: 

  • Höhe der Abfindung, Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten, falls vereinbart. 
  • Klare Regelungen verhindern spätere Streitigkeiten. 

3. Freistellung und Urlaub: 

  • Ob Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt werden. 
  • Regelung offener Urlaubsansprüche und Überstunden. 

4. Zeugnis:

  • Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und ggf. Vereinbarung des Wortlauts. Die Note sollte hier noch festgelegt werden sowie die Schlussformel (Dank, Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft). Ggf. empfiehlt es sich auch, ein Entwurfsrecht festzulegen.
Welche Nachteile drohen mir, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben , bleibt Ihr Arbeitsverhältnis zunächst bestehen. Das kann sowohl Vorteile als auch mögliche Nachteile haben: 

1. Risiko einer Kündigung durch den Arbeitgeber: 

  • Der Arbeitgeber kann stattdessen ordentlich oder außerordentlich kündigen
  • Im Fall einer Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Ihr Arbeitsplatz durch das Kündigungsschutzgesetz geschützt ist. 

2. Unsicherheit über Beendigung und Abfindung: 

  • Ohne Aufhebungsvertrag besteht kein Anspruch auf eine vereinbarte Abfindung , die Ihnen im Vertrag angeboten wurde. Bevor Sie bspw. einen Aufhebungsvertrag mit angebotener Abfindung von bspw. EUR 50.000 ablehnen, sollte man daher sicher sein, dass die Kündigung rechtswidrig ist. 
  • Alle weiteren Bedingungen wie Freistellung, Zeugnis oder Abgeltung von Urlaub/Überstunden müssen separat verhandelt oder gerichtlich durchgesetzt werden. 

3. Arbeitslosengeld: 

  • Ein Aufhebungsvertrag kann zwar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, aber ohne Vertrag besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber kündigt und Streitigkeiten über die Wirksamkeit oder die Kündigungsgründe entstehen, was ebenfalls den Bezug von Leistungen verzögern kann. 

4. Verhandlungsspielraum: 

  • Wenn Sie den Vertrag ablehnen, können Sie ggf. bessere Konditionen verhandeln , z.B. höhere Abfindung oder längere Freistellung. 

Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie den Aufhebungsvertrag ablehnen oder annehmen. Lassen Sie sich im Zweifel von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, um Nachteile zu vermeiden und Ihre Rechte optimal zu wahren.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die anwaltliche Prüfung?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Prüfung eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigung übernimmt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Grundsätzlich gilt: 

1. Arbeitsrechtsschutz: 

  • Viele Rechtsschutzversicherungen decken Arbeitsrechtsangelegenheiten ab, einschließlich Kündigungsschutzklagen oder der Prüfung von Aufhebungsverträgen. 
  • Wichtig: Manche Policen gelten nur, wenn das Versicherungsverhältnis mindestens drei Monate vor dem Kündigungsereignis abgeschlossen wurde. 

2. Kostenübernahme: 

  • Üblicherweise übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten , manchmal auch Gerichtskosten
  • Prüfen Sie unbedingt, ob eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. 

3. Vorgehensweise: 

  • Kontaktieren Sie vor der anwaltlichen Prüfung Ihre Versicherung und lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen
  • So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten über die Kosten. 

Kontaktieren Sie uns im Zweifel, wir können das auch vorab für Sie klären.

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