Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

In Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern sind die Besonderheiten des Aktienrechts zu beachten. Im Unterschied zu Geschäftsführerverträgen sind Vorstandsverträge in der Regel befristet für die Dauer der Bestellung zum Vorstandsmitglied. Will sich die Gesellschaft vom Vorstandsmitglied trennen, muss allerdings beachtet werden, dass der Dienstvertrag – sofern kein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart worden ist – bis zum vereinbarten Vertragsende weiterläuft. Das Vorstandsmitglied kann unter Umständen noch die gesamte Restvergütung fordern. Hier erfahren Sie mehr zum Vorstandsdienstvertrag und zur Verhandlung eines Aufhebungsvertrags.

Diese enge Koppelung von Organverhältnis und Dienstvertrag wirft oft Rechtsfragen zum Bespiel zum ausstehenden Vorstandsbonus auf. Da Vorstandsvergütungen meist einjährige sowie mehrjährige Komponenten vorsehen, kommt es für die Verhandlung der angemessenen Abfindung sehr auf die Formulierungen im Dienstvertrag an, so dass rechtliche Beratung dringend zu empfehlen ist.

Sofern Sie als Vorstandsmitglied eine börsennotierte Aktiengesellschaft leiten, sind in den Verhandlungen über die Vertragsbeendigung zusätzlich die aus dem Corporate Governance Kodex folgenden Vorgaben zu beachten. Hierbei geht es vornehmlich um die Berichtspflichten der Gesellschaft in Bezug auf das Abfindungspaket. Es vereinfacht die Aufhebungsverhandlungen, wenn bereits zu Beginn auch die Darstellung im Geschäftsbericht berücksichtigt werden.

Frau Dr. Kaßmann-Hautumm berät Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder auch zu sämtlichen Haftungsfragen:

Vermeidung von Haftungsfallen

Wirkung der Entlastung

Möglichkeiten zur Haftungsreduzierung

Verhandlungen mit dem Aufsichtsrat und der D&O-Versicherung

Sie können sich dabei auf unsere jahrelange Expertise und professionelle sowie diskrete Arbeitsweise verlassen.

 Bewertungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

Weitere Bewertungen finden Sie auf anwalt.de

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Aufhebungsvertrag / Anschlussanstellungsvertrag

Frau Dr. Kaßmann hat den Prozess der einvernehmlichen Überleitung einer Vorstandstätigkeit in eine Tätigkeit als leitender Angestellter, einfühlsam, kompetent und konstruktiv begleitet. Ihre Expertise im Gesellschaftsrecht waren bei der Prüfung des Aufhebungsvertrags, ihre Expertise im Arbeitsrecht bei der Gestaltung des Anstellungsvertrag von großem Nutzen. In schwierigen Verhandlungssituationen hat sie professionell und mandantenorientiert agiert und meine Interessen exzellent vertreten.


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ F.L. 

25.11.2023 Anwalt.de

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Installieren eines Beirats

Herzlichen Dank an Frau Dr. Kaßmann für Ihre rechtliche Unterstützung bei der Einrichtung eines Beirats für unsere Unternehmensgruppe. Als australisches Unternehmen, das mittlerweile im gesamten europäischen Markt operiert, waren wir auf eine internationale gesellschaftsrechtliche Beratung angewiesen, die neben den anstehenden Rechtsfragen auch praktische Tipps für die internen Abläufe innerhalb unserer Gruppe umfasst. Sehr überzeugend war auch die englische Fassung der Texte!

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ S.G.

17.05.2018 Anwalt.de

Arbeitsrecht

Kündigung / Aufhebungsvertrag / Aktienrecht – Hohe Kompetenz und Einsatzbereitschaft

Frau Dr. Kaßmann hat mich von Anfang an sehr gut betreut. Von der Strategie-, bis zur Nachbesprechung! Sie ist sehr kompetent, nett und hilfsbereit. Als Vorstand einer nicht börsennotierten AG war ich bei Ihr bestens beraten! Ihre Kenntnisse im Aktienrecht sind hervorragend! Auch einige spezielle Tricks kennt Sie! Sie war für mich immer erreichbar! Vielen Dank für tolle Unterstützung!


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ V.U.

30.08.2019 Anwalt.de

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Dienstvertrag

Sympathisch und Kompetent

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ R.J. 

31.03.2023 Anwalt.de

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Aufhebungsvertrag / Anschlussanstellungsvertrag

Frau Dr. Kaßmann hat den Prozess der einvernehmlichen Überleitung einer Vorstandstätigkeit in eine Tätigkeit als leitender Angestellter, einfühlsam, kompetent und konstruktiv begleitet. Ihre Expertise im Gesellschaftsrecht waren bei der Prüfung des Aufhebungsvertrags, ihre Expertise im Arbeitsrecht bei der Gestaltung des Anstellungsvertrag von großem Nutzen. In schwierigen Verhandlungssituationen hat sie professionell und mandantenorientiert agiert und meine Interessen exzellent vertreten.


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ F.L.

25.11.2023 Anwalt.de

Arbeitssrecht

Vorstandsdienstvertrag

Sehr kompetente, unkomplizierte und schnelle Beratung bei Neuabschluss eines Vorstandsvertrags. Unbedingt zu empfehlen!


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ W.H.

08.05.2018 Anwalt.de

Rufen Sie uns an: +49 211 55 55 58

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-hautumm.de.

Wir beraten Sie individuell und persönlich.