Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Wenn Sie im Unternehmen als Führungskraft betitelt werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie auch im arbeitsrechtlichen Sinn als „leitender Angestellter“ einzuordnen sind. Im Hinblick auf Ihren Kündigungsschutz ist dies sogar meistens von Vorteil!

Arbeitsvertrag

Wir prüfen für Sie den neuen Vertragsentwurf und ergänzen unsere Änderungsvorschläge 

Kündigungsschutz

Wir prüfen die Erfolgsaussichten und vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht

Aufhebungsvertrag 

Wir prüfen für Sie das Arbeitgeberangebot und verhandeln für Sie den Aufhebungsvertrag

Abfindung

Wir optimieren für Sie Ihr individuelles Abfindungspaket

Rufen Sie uns an: +49 211 55 55 58

oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-hautumm.de.

Wir beraten Sie individuell und persönlich.

Bewertungen von Führungskräften

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Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage und Vergleich

Frau Kaßmann hat meinen Fall sehr professionell aber auch empathisch angenommen und abgewickelt. Die Rechtsberatung war sachlich und zielorientiert. Frau Kaßmann war gut erreichbar und hat auch meine Vorstellungen gut in den Vergleichsvorschlag integriert. Die Vergleichsverhandlungen mit der Gegenpartei hat sie zügig durchgeführt, so dass das Gericht zeitnah einen Vergleich beschließen konnte. Die Kanzlei hat auch die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung durchgeführt.
Also, insgesamt eine empfehlenswert gute Beratung und guter Service – Danke


⭐️ ⭐️ ⭐️ ⭐️ ⭐️V.L.

05.03.2023 Anwalt.de

Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Frau Dr. Kaßmann-Hautumm hat mich gegenüber meinem Arbeitgeber, den Rechtsanwälten der Gegenseite, vor Gericht sowie bei der Verhandlung meines Aufhebungsvertrages, sehr erfolgreich vertreten und wir konnten sehr gute Ergebnisse erzielen.
Dabei war Dr. Kaßmann-Hautumm überaus kompetent, schlagkräftig und emphatisch.
Ich kann Dr. Kaßmann-Hautumm absolut weiterempfehlen!
Vielen Dank!


⭐️ ⭐️ ⭐️ ⭐️ ⭐️I.L.

03.07.2022 Anwalt.de

Arbeitsrecht

Konzernbereichsleiter (Leitender Angestellter, internationaler Konzern) – drohende Kündigung / Aufhebungsvertrag / Schadensersatzklage

Frau Dr. Kaßmann hat die Gestaltung und Verhandlung meines Aufhebungsvertrags (Bereichsleiter / leitender Angestellter eines internationalen Konzerns) übernommen (drohende Kündigung). Verhandelt wurde mit Arbeitgeber, Rechtsanwälten der Gegenseite und vor Gericht.

Die Verhandlungen gestalteten sich angesichts der komplexen Vertragsgestaltung und vor allem aufgrund des Zusammenhangs mit einer Schadensersatzklage für ausstehende Ansprüche (Bonuszahlungen) als sehr schwierig. Hier war insbesondere Frau Dr. Kaßmanns umfangreiche Expertise als Rechtsanwältin und ihre langjährige Erfahrung aus Mandaten mit Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern großer Unternehmen und Großkonzerne von entscheidendem Vorteil (insb. bzgl. Ansprüche auf Bonuszahlungen, Aktienoptionen, Altersvorsorge, Pensionsansprüche, Turboklausel). Frau Dr. Kaßmann ist eine brillante, enorm engagierte Top-Anwältin mit hoher Professionalität und Durchsetzungsstärke. Sie hat mich in jeder Fragestellung exzellent beraten und einen großen Verhandlungserfolg erzielt. Vielen Dank noch einmal für die hervorragende Unterstützung!


⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️A.B.

09.02.2021 Anwalt.de

Kanzlei Hautumm

So erreichen Sie uns

Sie finden unsere Kanzlei in der Düsseldorfer Innenstadt, fußläufig gelegen zwischen den U-Bahn Haltestellen Victoriaplatz/Klever Str. und Kennedystraße. Mit dem Auto können Sie im Parkhaus Nordstraße, Einfahrt Goebenstraße 2, parken. Von dort erreichen Sie unsere Kanzlei über die Nordstraße in Richtung Münsterstraße. 

Postanschrift

Münsterstraße 2 (4. OG)
40477 Düsseldorf (Ecke Nordstraße)
E-Mail: info@kanzlei-hautumm.de


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Telefax: +49 (211) 954 242 92
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PARKEN VOR ORT

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Einfahrt: Goebenstraße 2
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