Planung und Organisation von Unternehmenskäufen

Je nach Umfang und Dauer der Transaktion müssen die einzelnen Transaktionsphasen realistisch geplant und dabei die Interessen aller Parteien des Projekts berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist auch, die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Beraterteams eindeutig festzulegen.

Wöchentliche Jourfixes können sicherstellen, dass alle Mitglieder des Projektteams auf dem gleichen Kenntnisstand sind.

Mann unterschreibt Dokument
Foto von Scott Graham auf Unsplash

Zu Beginn der Transaktion wird in der Regel mit den Kaufinteressenten und anderen Beteiligten eine Geheimhaltungsvereinbarung – non-disclosure agreement (NDA) –geschlossen.

Dabei geht es darum, die vertraulichen Informationen der Gesellschaft zu definieren und es den Kaufinteressenten und deren Beratern für außerhalb der Transaktion liegende Zwecke zu nutzen.

Nicht selten wird dabei auch bei Vertragsstrafe im Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart.

Sobald sich die Parteien auf die ersten kommerziellen Eckpunkte der Transaktion (Kaufpreis, Zahlungskonditionen, Earn-Outs Komponenten, wirtschaftlicher Stichtag, (zukünftige) Mitwirkung des Führungsteams, etc.) geeinigt haben, ist den Parteien der Abschluss einer Absichtsvereinbarung – letter of intent (LOI) – zu empfehlen.

Dieser Vertrag verpflichtet die Parteien nicht zum Kauf oder Verkauf der Geschäftsanteile; dieser Schritt kann rechtswirksam nur vor dem Notar mit notarieller Beurkundung vollzogen werden. Der LOI bindet die Parteien aber in Bezug auf die verabredeten Modalitäten der Transaktion.

Es geht also um die vereinbarte Verschwiegenheit, die Dauer der gesamten Verhandlungsphase, eine möglicherweise vom Käufer erwünschte Exklusivität der Verhandlungen.

Außerdem schafft dieser Vorvertrag eine gewisse Klarheit über die vorgesehenen Konditionen des Kauf- und Übertragungsvertrags.

Im Hinblick auf spätere Kaufpreisverhandlungen nach Abschluss der Due Diligence ist es für die Parteien von Vorteil, die ursprünglichen Vorstellungen beider Parteien schriftlich festgehalten zu haben.

Ist der LOI unterzeichnet, startet der Käufer in der Regel seine Prüfung der Geschäftsunterlagen des Unternehmens. Der Umfang der sog. Due Diligence hängt sehr vom Geschäftsbereich des zu erwerbenden Unternehmens und der Höhe des Kaufpreises ab.

Neben einer rechtlichen Prüfung findet in der Regel auch eine steuerliche sowie kommerzielle Bewertung des Unternehmens statt. Der Verkäufer stellt die angefragten Unterlagen in der Regel über einen (virtuellen) Datenraum zur Verfügung.

Ziel der Due Diligence ist es, etwaige Geschäftsrisiken zu identifizieren, die sodann bei der Kaufpreisfindung und der Ausgestaltung des Kauf- und Übertragungsvertrags zu berücksichtigen sind.

In größeren Transaktionen erstellen die Berater des Käufers einen Report über die Ergebnisse ihrer Prüfung (sog. Due Diligence Report).

Nach Abschluss der Due Diligence folgt unmittelbar die Verhandlung des Kauf- und Übertragungsvertrags (sog. Sale and Purchase Agreement, SPA).

In diesem Vertrag müssen sämtliche Bestandteile des Unternehmenskaufs geregelt sein. Neben Kaufpreishöhe, Zahlungskonditionen also insbesondere auch die vom Käufer geforderten Garantien über den Zustand seines Unternehmens.

Die Garantien sichern den Käufer im Unternehmenskaufvertrag für den Fall ab, dass sich nach Übertragung des Unternehmens die zuvor identifizierten oder die typischen Risiken bei der Unternehmensfortführung realisieren.

Dies betrifft insbesondere mögliche Fehler in den Jahresabschlüssen des Unternehmens und vom Finanzamt geltend gemachte Steuernachzahlungen. Neben den Bilanz- und Steuergarantien lässt sich der Käufer meist zusichern, dass ihm sämtliche relevanten Verträge des Unternehmens vorliegen, er vollumfänglich über die bestehenden Arbeitsverhältnisse und die geistigen Schutzrechte informiert ist.

Wichtig zu verstehen ist hierbei, dass der Verkäufer verschuldensunabhängig haftet, sobald der Käufer ihm eine Verletzung eines durch die Garantie zugesicherten Zustands des Unternehmens nachweisen kann.

Deswegen kommt es im Kauf- und Übertragungsvertrag auch sehr darauf an, die rechtlichen Konsequenzen der Garantieverletzung und damit insbesondere die Berechnung des daraus entstandenen Schadens verbindlich zu regeln. Ist der Unternehmenskaufvertrag ausverhandelt, treffen sich die Parteien zur notariellen Beurkundung (sog. Signing).

Vor der Übertragung der verkauften Geschäftsanteile (sog. Closing) an den Käufer lässt sich das Notariat zunächst den Zahlungseingang des vereinbarten Kaufpreises nachweisen und prüft das Vorliegen der notwendigen Zustimmungserklärungen der Gesellschafter zur Anteilsübertragung.

Es kann auch zwischen den Parteien vereinbart sein, dass zwischen dem Signing und dem Closing der Transaktion ein längerer Zeitraum von mehreren Monaten liegt.

Dies ist zum Beispiel notwendig, wenn zwischenzeitlich noch behördliche Genehmigungen etwa der Kartellbehörde beim Zusammenschluss größerer Unternehmen eingeholt werden müssen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Wir beraten Sie gerne aus Käufer wie auch aus Verkäuferperspektive und haben dabei besonders im Blick, den Prozess für alle Parteien möglichst pragmatisch und kostensensitiv zu gestalten und dabei im Einzelfall von unnötige Zwischenschritte abzuraten. Auch wenn Sie als Minderheitsgesellschafter an einem Unternehmenskauf beteiligt sind, sollten Sie über die wesentlichen Verhandlungen und die konkrete Ausgestaltung des Kauf- und Übertragungsvertrags ausreichend informiert sein und Ihre Rechte wahren können.

Gepostet auf Google
Ugur K. profile picture
Ugur K.
6. Oktober, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ich bin mit der Beratung und Vertretung durch Herrn Hautumm sehr zufrieden. Seine verständlichen Erklärungen haben mir geholfen, die Situation und meine Möglichkeiten besser einzuschätzen. Gemeinsam konnten wir die arbeitsrechtliche Angelegenheit mit einem guten Ergebnis abschließen. Vielen Dank für die Unterstützung – ich empfehle Herrn Hautumm gerne weiter.
Gepostet auf Google
Kira Schmitz profile picture
Kira Schmitz
25. August, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ich wurde im Arbeitsrecht erfolgreich beraten und unterstützt. Die Abwicklung war zügig, kompetent und sympathisch. Sehr zu empfehlen!
Gepostet auf Google
Imran Uddin profile picture
Imran Uddin
4. August, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Mr. Hautumm is qualified and experienced in employment law. He set very realistic expectations in our initial conversation and worked towards achieving them with my employer’s legal team while keeping me transparently informed throughout the process and involving me in every important decision. I really appreciated how approachable he was and how available he was for calls, even at short notice. Overall, I felt very confident having Mr. Hautumm represent me and would strongly recommend him to anyone looking for a competent employment lawyer.
Gepostet auf Google
Alex profile picture
Alex
4. August, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ich bin mit der Unterstützung von Herrn Hautumm sehr zufrieden. Er hat mich bei meiner betriebsbedingten Kündigung kompetent beraten, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Abfindung realistisch eingeschätzt und meine Interessen konsequent vertreten. Die Kommunikation war stets freundlich, professionell und transparent. Ich kann Herrn Hautumm uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank!
Gepostet auf Google
Sebastian Friedlein profile picture
Sebastian Friedlein
8. Juli, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Herr Daniel Hautumm hat mir in einer sehr kurzfristigen Angelegenheit schnell und kompetent geholfen. Er stand mir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, gab wertvolle Tipps und vermittelte mir in der Auseinandersetzung mit meinem Arbeitgeber stets ein sicheres Gefühl. Besonders geschätzt habe ich seine ruhige und professionelle Art. Dank seiner Unterstützung konnte die Angelegenheit erfolgreich abgeschlossen werden. Klare Empfehlung!
Gepostet auf Google
Angele Hansmaennel profile picture
Angele Hansmaennel
18. Mai, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Herr Hautumm hat mich im Bereich Arbeitsrecht vertreten. Ich habe mich in jedem Termin gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Herr Hautumm hat mit viel Geduld, Fingerspitzengefühl und Ausdauer die Verhandlungen durchgeführt. Ich war mit dem Ergebnis vollsten zufrieden und kann ihn nur weiterempfehlen. Besonders geschätzt habe ich seine ruhige Art.
Gepostet auf Google
Mrs H profile picture
Mrs H
11. Mai, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Herr Hautumm hatte mich spontan als Mandantin aufgenommen und zügig die Angelegenheit abgewickelt. Der Austausch sowohl mit ihm als auch mit seinem Team war immer vorbildlich, ich habe mich gut abgeholt gefühlt!
Gepostet auf Google
sarah 2 profile picture
sarah 2
4. April, 2026
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
Ich wurde von Herrn Hautumm in einem Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber vertreten und war rundum sehr zufrieden mit der Betreuung. Die Kommunikation verlief jederzeit reibungslos, transparent und zuverlässig. Besonders hervorheben möchte ich die erfolgreiche Beratung und das insgesamt sehr professionelle Vorgehen. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beraten Sie individuell und persönlich, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Kontaktieren Sie uns zu Ihren arbeitsrechtlichen Fragen und Anliegen