Ein regelmäßiges Problem von Arbeitgebern ist der Umgang mit Mitarbeitern, die arbeitsunfähig krank gemeldet sind, zeitgleich jedoch „recht gesund“ wirken zum Ärger des Arbeitgebers und der Kollegen. Angesichts der Verbreitung von Fotos in den sozialen Medien wie facebook etc. gewinnt das Problem an Bedeutung. Der vermeintlich kranke Mitarbeiter postet Fotos, die ihn während seiner Arbeitsunfähigkeitsphase tanzend auf Partys oder in Bars zeigen. Nicht selten beauftragen Arbeitgeber in einem solchen Fall Detektive, die herausfinden sollen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist oder nicht.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage eine interessante Entscheidung getroffen. Das Urteil finden Sie gut zusammengefasst mit einer einer Stellungnahme der Kanzlei Hautumm auf folgender Seite:

Zum Interview in der Süddeutschen Zeitung-Online

Praxishinweis:

Arbeitgeber sollten nicht vorschnell Maßnahmen ergreifen, wenn Verdachtsmomente bestehen, dass ein Arbeitnehmer krankfeiert. Vielmehr sollten die Verdachtsmomente genau analysiert und dokumentiert (Nachweisfunktion) werden, um dann eine angemessene Maßnahme zu ergreifen. Es gibt durchaus Maßnahmen, die bei korrekter Durchführung zum gewünschten Ziel führen können. Auch die Kosten für den Detektiveinsatz können ggf. dem Arbeitnehmer auferlegt werden.
Arbeitnehmer können umgekehrt abwägen, ob sie im Falle einer Überwachung zusätzlich Schadensersatz einfordern. Ein Risiko, das hier insbesondere auch für Arbeitnehmer besteht, sind die Kosten für den Detektiveinsatz. Wenn der Arbeitnehmer begründete Verdachtsmomente geliefert hat, kann es durchaus passieren, dass er die Kosten für den Detektiveinsatz zahlen muss, die nicht unerheblich hoch sein können.